BILD: CEATIVE COLLECTION

Bauberatung

Sie haben Ihr Haus saniert und Fragen zur Bauabrechnung? Sie stellen in Ihrer Eigentumswohnung eine feuchte Stelle an der Decke fest?

Fragen Sie einfach unsere Bauberater!

Als Mitglied des Hauseigentümervereins Region Solothurn haben Sie Anspruch auf eine unentgeltliche Konsultation unseres Bauberaters. Unser Bauberater ist Ihre erste Anlaufstelle für bautechnische Fragen rund um Ihr Wohneigentum. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hier um eine summarische Prüfung handelt, also ohne umfassende Instruktion durch Unterlagen und Hintergründe.

Mündliche Auskunft

Die meisten Ihrer Fragen können telefonisch beantwortet werden. Für eine persönliche Besprechung müssen Sie vorab immer telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Telefonnummer ersehen Sie am Ende dieser Seite und jeweils auf der letzten Seite des HEV-Magazins.

Umfang

Der unentgeltliche Anspruch pro Kalenderjahr besteht für eine 20 minütige mündliche Auskunft. Sie werden auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht, sobald der Umfang den Rahmen der unentgeltlichen Auskunft sprengt. Nötigenfalls vermittelt Ihnen unser Bauberater auch weitere Spezialisten (wie Energieberater, Rechtsanwälte, Steuerspezialisten usw.).

Wenden Sie sich an unseren Bauberater:

Bauberatung

Martin Sterki

E + P Architekten AG
Weissensteinstrasse 2
4500 Solothurn
Telefon G. 032 625 81 10
Fax 032 625 81 11

 

Stellvertretung:

Frau Martina Häberle
Dipl. Innenarchitektin HF, Baubiologin FA, Gebäudediagnostikerin

martina.haeberle(at)ep-architekten.ch

 


Das können Sie von uns erwarten:
BILD: CREATIVE COLLECTION

Das können Sie von uns erwarten:

  • Angaben über geeignete Handwerker und Unternehmer
  • Fachliche Unterstützung bei allen baulichen Fragen
  • Beurteilungen von baulichen Ausführungsdetails und Baumängeln
  • Unterstützung bei Übergabe/Bezug von neu erstellten Wohnungen und Liegenschaften
  • Unterstützung bei der Abnahme der 2- und 5-Jahres-Garantie, einschliesslich Mängelrügen
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von nicht erfolgten Garantiearbeiten