Der Regierungsrat des Kantons Solothurn setzt einen Auftrag des Kantonsrates um und will die Möglichkeit schaffen, im Falle von Wohnungsmangel die sogenannte Formularpflicht einzuführen. Dies würde Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichten, bei Abschluss eines neuen Mietverhältnisses ein amtliches Formular zu verwenden, auf dem insbesondere der Vormietzins sowie die Begründung des neuen Anfangsmietzinses offenzulegen sind.
Der HEV Kanton Solothurn lehnt die Einführung dieser Formularpflicht klar ab. Er hat sich deshalb im Rahmen des offiziellen Vernehmlassungsverfahrens mit einer ausführlichen Stellungnahme gegen die geplante Gesetzesänderung ausgesprochen. In den kommenden Monaten wird das Geschäft in die parlamentarische Beratung im Kantonsrat kommen.
Folgende Punkte hält der HEV Kanton Solothurn in seiner Vernehmlassung fest:
- Keine Notwendigkeit für regulatorische Massnahmen.
- Formularpflicht hat keine preisdämpfende Wirkung.
- Mieterinnen und Mieter sind bereits umfassend geschützt.
- Risiko für formelle Fehler steigt, was zu langwierigen Verfahren führen kann.
- Zunehmende Bürokratisierung schreckt private Eigentümer ab, in den Wohnungsmarkt zu investieren.
Der HEV Kanton Solothurn fordert deshalb statt zusätzlicher Bürokratie den Abbau von Hürden, schnellere Verfahren und eine wohneigentumsfreundliche Politik.
Die vollständige Stellungnahme des HEV zur Vernehmlassung finden Sie hier:
https://www.hev-so.ch/verband/aktuelles/vernehmlassungen
Den detaillierten Artikel dazu lesen Sie in der aktuellen März-Ausgabe des HEV-Magazins (Seite 6):
https://hev-magazin-so.ch/index.php/startseite/onlineausgabe

