Steuerauskunft bezüglich Liegenschaften
Sie sind am Erstellen Ihrer Steuererklärung und haben eine Unsicherheit bezüglich Ihrer Liegenschaft oder Sie erhalten eine definitive Veranlagung des Steueramtes, in welcher Sie Abweichungen von der Selbsttaxation Ihrer Liegenschaftsfaktoren feststellen?
Fragen Sie einfach unseren Steuerberater!
Als Mitglied des Hauseigentümervereins Region Solothurn haben Sie Anspruch auf eine unentgeltliche Konsultation unseres Steuerberaters. Unser Steuerberater ist Ihre erste Anlaufstelle für steuerliche Fragen rund um Ihr Wohneigentum. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hier um eine summarische Prüfung handelt, also ohne umfassende Instruktion durch Unterlagen und Hintergründe.
Mündliche Auskunft
Die meisten Ihrer Fragen können telefonisch beantwortet werden. Für eine persönliche Besprechung müssen Sie vorab immer telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Telefonnummer ersehen Sie am Ende dieser Seite und jeweils auf der letzten Seite des HEV-Magazins.
Umfang
Der unentgeltliche Anspruch pro Kalenderjahr besteht für eine 20-minütige mündliche Auskunft bezogen spezifisch auf Ihre Liegenschaft. Sie werden auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht, sobald der Umfang den Rahmen der unentgeltlichen Auskunft sprengt (z.B. weitergehende Abklärungen / Verfassen und Einreichen einer Einsprache). Nötigenfalls vermittelt Ihnen unser Steuerberater auch weitere Spezialisten.
Wenden Sie sich an unseren Steuerberater:
Wir beraten Sie gerne:
eidg. dipl. Treuhandexperte
mag. oec. HSG
zugelassener Revisionsexperte
Mediator SGO